Krypto-Steuer-Rechner für Österreich
Österreich hat seit der Reform 2022 ein eigenes Regime: keine Spekulationsfrist, dafür ein fester Satz von 27,5 Prozent — und eine Ausnahme, die alles verändert. Trag dein Kaufdatum ein, der Rechner entscheidet, ob dein Bestand darunterfällt.
Weitere Optionen
Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Nicht abgebildet: Verlustverrechnung über mehrere Verkäufe, Staking-Erträge, gewerblicher Handel und Sonderfälle.
Der Stichtag: 1. März 2021
In Österreich zählt nicht, wie lange du hältst, sondern wann du gekauft hast:
| Anschaffung | Einordnung | Bei Veräußerung |
|---|---|---|
| vor dem 1.3.2021 | Altbestand | steuerfrei |
| ab dem 1.3.2021 | Neubestand | 27,5 % KESt ab dem ersten Euro |
Wer also 2019 oder 2020 gekauft hat und heute verkauft, zahlt nichts — unabhängig von der Höhe des Gewinns. Der Rechner erkennt das automatisch am eingetragenen Kaufdatum und weist den Bestand entsprechend aus.
27,5 Prozent — und keine Wartezeit
Für Neubestand gilt ein besonderer Steuersatz von 27,5 Prozent, wie bei anderen Kapitaleinkünften. Zwei Konsequenzen, die viele aus dem deutschen Kontext falsch erwarten:
- Warten hilft nicht. Es gibt keine Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei würden. Ob du drei Wochen oder acht Jahre hältst, ändert am Satz nichts.
- Keine Freigrenze für Neubestand. Auch 50 Euro Gewinn sind steuerpflichtig — anders als in Deutschland, wo 1.000 Euro pro Jahr frei bleiben.
Dafür ist der Satz planbar und unabhängig von deinem sonstigen Einkommen — ein Gutverdiener zahlt auf Krypto-Gewinne denselben Prozentsatz wie ein Berufseinsteiger. In Deutschland wäre der Unterschied erheblich.
Krypto gegen Krypto: steuerlich neutral
Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere löst in Österreich keine Besteuerung aus. Steuerlich relevant wird erst der Übergang in Euro, in andere Fiatwährungen oder der Kauf von Waren und Dienstleistungen. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu Deutschland, wo bereits BTC gegen ETH als Veräußerung gilt und einen Gewinn realisiert.
Praktisch heißt das: Wer innerhalb des Kryptobereichs umschichtet, schiebt die Steuerpflicht auf. Für die Berechnung des späteren Gewinns bleiben die ursprünglichen Anschaffungskosten maßgeblich.
AVCO statt FIFO
Österreich rechnet mit dem gleitenden Durchschnittspreis (AVCO): Alle Anschaffungen derselben Kryptowährung werden zu einem Durchschnittswert verschmolzen. Deutschland verwendet dagegen FIFO, wo jede Tranche einzeln betrachtet wird.
Für dich bedeutet das: Es gibt keine «alten» und «neuen» Coins im selben Bestand, deren Reihenfolge man optimieren könnte — es zählt der Durchschnitt. Der Rechner geht von einer einzelnen Anschaffung aus; bei mehreren Käufen brauchst du den AVCO-Wert aus deiner Transaktionsübersicht.
Was der Rechner nicht abbildet
- Mehrere Anschaffungen und den daraus resultierenden Durchschnittspreis.
- Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen im selben Jahr.
- Staking-, Lending- und Mining-Erträge, die gesondert behandelt werden.
- Den KESt-Abzug durch inländische Dienstleister, der die Steuer bereits abführen kann.
Die vollständigen Regeln findest du im Überblick zu Krypto-Steuern in Österreich. Wenn dein Anbieter die KESt bereits einbehält, ändert das die Rechnung grundlegend — was dabei automatisch läuft und was nicht, steht unter Bitpanda und die Steuer.
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Ist der Krypto-Steuerrechner kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?
Ja. Der Krypto-Steuerrechner ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser — Anschaffungsdatum, Verkaufsdatum und Beträge verlassen dein Gerät nicht und werden nirgends gespeichert. Gerade beim Altbestand-Stichtag lohnt es sich, mehrere Kaufdaten durchzuspielen; die Zahl der Berechnungen ist nicht begrenzt.
Warum fragt der Rechner nach dem Kaufdatum, wenn es keine Haltefrist gibt?
Weil ein anderer Stichtag entscheidet: der 1. März 2021. Alles, was davor angeschafft wurde, gilt als Altbestand und bleibt bei der Veräußerung steuerfrei. Alles danach ist Neubestand und unterliegt der KESt von 27,5 Prozent — unabhängig davon, wie lange du hältst.
Gibt es in Österreich eine Freigrenze wie in Deutschland?
Für Neubestand nicht. Die 27,5 Prozent fallen ab dem ersten Euro Gewinn an. Das ist der größte praktische Unterschied zu Deutschland, wo Gewinne bis 1.000 Euro innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei bleiben und nach einem Jahr Haltedauer ganz entfallen.
Muss ich Krypto-gegen-Krypto-Tausch versteuern?
In Österreich nicht. Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere löst keine Besteuerung aus — steuerlich relevant wird erst der Tausch in Euro, andere Fiatwährungen oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen. In Deutschland ist das anders, dort gilt bereits der Coin-zu-Coin-Tausch als Veräußerung.
Was bedeutet AVCO für meine Berechnung?
Österreich rechnet mit dem gleitenden Durchschnittspreis: Alle Anschaffungen derselben Kryptowährung werden zu einem Durchschnittswert zusammengefasst. Anders als bei FIFO spielt es also keine Rolle, welche Tranche du gedanklich verkaufst — es zählt der Durchschnitt. Der Rechner geht von einem einzelnen Kaufvorgang aus; bei mehreren Käufen brauchst du den AVCO-Wert aus deiner Transaktionshistorie.
Was ändert sich durch DAC8?
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten und melden sie an die Finanzverwaltung; die erste Übermittlung an das BMF erfolgt bis zum 31. Juli 2027. Wer korrekt deklariert, ist davon nicht betroffen.
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Quellen
- BMF Österreich — Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen — KESt, Altbestand und Neubestand
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Gesetzestexte zum Einkommensteuergesetz