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Was kostet dich dein Krypto-Gewinn?

Drei Länder, drei völlig verschiedene Regeln: Haltefrist in Deutschland, 27,5 % KESt in Österreich, steuerfreie Kursgewinne in der Schweiz. Trag deine Zahlen ein — der Rechner zeigt dir alle drei Ergebnisse auf einmal.

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Geschätzte Steuer
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Derselbe Verkauf in drei Ländern

Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Nicht abgebildet: Verlustverrechnung über mehrere Verkäufe, Staking-Erträge, gewerblicher Handel und Sonderfälle.

Der Krypto-Steuerrechner ist kostenlos, braucht keine Anmeldung und rechnet direkt in deinem Browser — deine Zahlen verlassen das Gerät nicht. Die Schätzung ersetzt keine Steuerberatung; wie die Regeln im Detail funktionieren, steht in den Länder-Guides.

Die drei Systeme nebeneinander

Die meisten Ratgeber im Netz behandeln genau ein Land. Das reicht, solange nichts über die Grenze geht — und wird sofort unbrauchbar, wenn du umgezogen bist, in Österreich arbeitest und in Deutschland wohnst oder schlicht wissen willst, ob dein Nachbarland es besser macht. Deshalb hier zuerst der direkte Vergleich.

🇩🇪 Deutschland🇦🇹 Österreich🇨🇭 Schweiz
Kursgewinn steuerpflichtig als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig als Kapitalvermögen steuerfrei im Privatvermögen
Steuersatz dein persönlicher Einkommensteuersatz, bis 45 % plus Soli fester Satz von 27,5 % —
Haltefrist 1 Jahr — danach steuerfrei keine — Warten ändert nichts keine nötig
Freibetrag / Freigrenze Freigrenze 1.000 € pro Jahr (alles oder nichts) keine —
Stichtag — Kauf vor dem 1.3.2021 = steuerfreier Altbestand —
Krypto gegen Krypto steuerpflichtig, Frist startet neu steuerneutral irrelevant
Verbrauchsfolge FIFO gleitender Durchschnitt (AVCO) Bestandsbewertung
Staking & Mining in allen drei Ländern Einkommen — nicht Kursgewinn
Vermögenssteuer nein nein ja, auf den Bestand per 31.12.
Verluste verrechenbar mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen Verlustausgleich innerhalb der Kapitaleinkünfte nicht abzugsfähig — Kehrseite der Steuerfreiheit
Automatischer Abzug nein seit 2024 bei inländischen Anbietern nein
Abgabefrist 31. Juli des Folgejahres 30. April, elektronisch 30. Juni kantonal, meist im März

Dieselbe Transaktion, drei Ergebnisse

Wie stark der Unterschied ausfällt, zeigt ein Beispiel besser als jede Tabelle. Angenommen, du hast für 10.000 € Bitcoin gekauft und für 15.000 € verkauft — 5.000 € Gewinn. Der Coin wurde nach dem Stichtag angeschafft, du hältst ihn im Privatvermögen, und dein persönlicher Steuersatz in Deutschland liegt bei angenommenen 30 % — derselbe Wert, den der Rechner oben voreinstellt.

1.500 €🇩🇪 Verkauf nach 8 Monaten
0 €🇩🇪 Verkauf nach 13 Monaten
1.375 €🇦🇹 unabhängig von der Dauer

In der Schweiz wären es in beiden Fällen 0 CHF Einkommenssteuer auf den Gewinn — dafür erhöht der Bestand deine Vermögenssteuer, und einen Verlust hättest du nirgends abziehen können.

Bemerkenswert ist weniger, dass die Zahlen auseinandergehen, als wodurch. In Deutschland entscheidet ein Kalendertag über 1.500 €: Wer fünf Monate länger wartet, zahlt nichts. In Österreich ändert Warten überhaupt nichts — dort hätte allein der Kaufzeitpunkt vor dem 1. März 2021 den ganzen Gewinn steuerfrei gestellt. Das eine System belohnt Geduld, das andere belohnt, früh dabei gewesen zu sein.

Vorsicht bei der deutschen Freigrenze: Die 1.000 € sind kein Freibetrag. Bei 999 € Gewinn zahlst du nichts, bei 1.001 € versteuerst du den vollen Betrag — nicht nur den einen Euro darüber. Diese Kante trifft jedes Jahr Leute, die knapp darüber landen.

Was in allen drei Ländern gleich ist

Bei aller Verschiedenheit gibt es einen gemeinsamen Nenner, und er ist unspektakulär: Du musst belegen können, was wann zu welchem Preis passiert ist. Ob du eine Haltefrist nachweist, Altbestand geltend machst oder einen Vermögenswert deklarierst — ohne Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten steht in jedem der drei Systeme eine Schätzung zu deinen Ungunsten am Ende.

Zwei Entwicklungen machen das gerade dringlicher. Erstens greift ab dem 1. Januar 2026 die EU-Meldepflicht DAC8: Krypto-Dienstleister melden Kundendaten und Transaktionen an die Finanzverwaltungen, die Schweiz folgt mit dem internationalen Rahmenwerk ab 2027. Die Zeit, in der das Finanzamt nichts wusste, ist vorbei. Zweitens verschwinden Nachweisquellen: Binance hat zum 1. Juli 2026 die Dienste für EU-Kunden eingestellt, und wer seine Historie nicht vorher exportiert hat, kommt an die alten Kaufdaten nicht mehr heran.

Praktisch heißt das dasselbe für Berlin, Wien und Zürich: vollständige Transaktionshistorie exportieren, solange der Zugang besteht — und zwar über alle Börsen und Wallets hinweg, nicht nur die Hauptbörse.

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Dein Land im Detail

🇩🇪 Deutschland Haltefrist, Freigrenze 1.000 €, FIFO & ELSTER → 🇦🇹 Österreich 27,5 % KESt, Altbestand vs. Neubestand → 🇨🇭 Schweiz Steuerfreie Gewinne, Vermögenssteuer, ICTax →

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Häufige Fragen

In welchem der drei Länder zahle ich am wenigsten Steuern auf Krypto?

Pauschal in der Schweiz: Kursgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind dort nicht einkommenssteuerpflichtig. Dafür zahlst du jährlich Vermögenssteuer auf den Bestand. In Deutschland kann die Belastung null sein, wenn du länger als ein Jahr hältst — oder über 45 Prozent, wenn nicht. Österreich liegt mit festen 27,5 Prozent dazwischen, ist dafür aber am besten planbar. Entscheidend ist nicht das Land allein, sondern dein Haltezeitraum.

Welches Recht gilt für mich — Wohnsitz oder Sitz der Börse?

Maßgeblich ist grundsätzlich deine steuerliche Ansässigkeit, nicht der Sitz der Börse. Wer in Deutschland ansässig ist und über eine österreichische Plattform handelt, erklärt seine Gewinne trotzdem in Deutschland. Umgekehrt macht ein ausländisches Depot Gewinne in Österreich nicht steuerfrei. Bei einem Umzug innerhalb des Jahres oder doppeltem Wohnsitz wird es komplizierter — das ist ein Fall für eine Beratung.

Ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere steuerpflichtig?

Das ist einer der größten Unterschiede zwischen den Ländern. In Deutschland ja: Der Tausch gilt als Veräußerung der einen und Anschaffung der anderen Währung, und die Jahresfrist beginnt für den neuen Coin von vorn. In Österreich nein: Krypto gegen Krypto ist steuerneutral, erst der Tausch in Euro löst die Steuer aus. In der Schweiz ist der Kursgewinn ohnehin steuerfrei.

Muss ich Krypto angeben, wenn ich gar nichts verkauft habe?

In der Schweiz ja — der Bestand per 31. Dezember gehört ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, auch ohne eine einzige Transaktion. In Deutschland und Österreich löst reines Halten keine Erklärungspflicht aus. Zuflüsse aus Staking, Mining oder Lending sind dagegen in allen drei Ländern relevant, weil sie als Einkommen und nicht als Kursgewinn behandelt werden.

Wie lange muss ich meine Transaktionsdaten aufbewahren?

Länger, als die meisten denken. Der Nachweis von Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten wird erst beim Verkauf gebraucht — das kann Jahre nach dem Kauf sein. Wer 2019 gekauft hat und 2027 verkauft, braucht 2027 die Daten von 2019. Da Börsen den Markt verlassen können, gilt: Historie exportieren, solange der Zugang besteht, nicht erst wenn die Erklärung ansteht.

Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Er zeigt eine Schätzung auf Basis der von dir eingegebenen Zahlen und der allgemeinen Regeln, die im jeweiligen Land gelten. Er kennt weder deinen persönlichen Steuersatz noch Sonderfälle wie gewerblichen Handel, Verlustvorträge oder eine Betriebsvermögenszuordnung. Für die verbindliche Beurteilung deines Falls brauchst du eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quellen

  1. Gesetze im Internet — § 23 EStG — Deutschland: private Veräußerungsgeschäfte, Jahresfrist, Freigrenze
  2. BMF Österreich — Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen — Österreich: KESt, Altbestand, Verbrauchsfolge
  3. ESTV — Kurslisten (ICTax) — Schweiz: offizielle Steuerwerte per 31.12.
  4. ESTV — Kreisschreiben Nr. 36 — Schweiz: Abgrenzung zum gewerbsmäßigen Handel