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Krypto-Steuer-Rechner für die Schweiz

In der Schweiz lautet die Antwort auf «Wie viel Steuer zahle ich auf meinen Krypto-Gewinn?» meistens: null. Interessant wird erst die zweite Frage — was stattdessen anfällt. Der Rechner zeigt dir beides: dein Ergebnis und den direkten Vergleich mit Deutschland und Österreich.

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Geschätzte Steuer
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Derselbe Verkauf in drei Ländern

Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Nicht abgebildet: Verlustverrechnung über mehrere Verkäufe, Staking-Erträge, gewerblicher Handel und Sonderfälle.

Warum hier 0 CHF steht

Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei. Das ist kein Krypto-Sonderrecht, sondern die allgemeine Regel für Kapitalgewinne von Privatpersonen — sie gilt für Aktien genauso wie für Bitcoin. Wer kauft, hält und mit Gewinn verkauft, zahlt auf diesen Gewinn keine Einkommenssteuer.

Der Haken: «Steuerfrei» bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Bestand. Und es gilt nur, solange du als privater Anleger eingestuft wirst. Drei Dinge kosten dich in der Schweiz trotzdem Geld oder Aufwand — und keines davon rechnet dieser Rechner aus.

1. Vermögenssteuer auf den Bestand per 31. Dezember

Deine Coins sind Vermögen, und Vermögen wird in der Schweiz jährlich besteuert. Massgebend ist der Bestand am 31. Dezember, bewertet zum offiziellen Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus der Kursliste ICTax. Führt die ESTV eine Kryptowährung nicht — bei kleineren Token häufig der Fall — verwendest du den Marktwert und dokumentierst die Quelle.

Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt von Kanton und Gemeinde ab. Zwischen einem günstigen und einem teuren Kanton liegen erhebliche Unterschiede, und massgebend ist dein gesamtes steuerbares Vermögen.

2. Staking und Mining sind Einkommen

Erträge aus Staking, Mining, Lending sowie Airdrops und Forks gelten in der Regel als steuerbares Einkommen und werden im Zeitpunkt des Zuflusses bewertet. Sie fallen also nicht unter die Steuerfreiheit der Kursgewinne — ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird, weil er intuitiv wie ein Teil des Portfolios wirkt.

3. Die Grenze zum gewerbsmässigen Handel

Der teuerste Fall ist nicht die Vermögenssteuer, sondern die Umqualifizierung. Wer als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt, verliert die Steuerfreiheit vollständig: Gewinne werden zu Einkommen, und zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien. Sind sie kumulativ erfüllt, liegt in der Regel kein gewerbsmässiger Handel vor:

  1. Haltedauer der veräusserten Werte mindestens sechs Monate
  2. Transaktionsvolumen höchstens das Fünffache des Bestands zu Beginn der Steuerperiode
  3. Die Gewinne sind nicht nötig, um Einkünfte für den Lebensunterhalt zu ersetzen
  4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert
  5. Derivate dienen nur der Absicherung eigener Positionen

Wichtig zu wissen: Das Bundesgericht betrachtet dieses Kreisschreiben als Verwaltungsverordnung, die für Gerichte nicht bindend ist. Alle fünf Kriterien zu erfüllen ist ein starkes Indiz — eine Garantie ist es nicht.

Verluste: die Kehrseite

Weil Kapitalgewinne steuerfrei sind, sind Kapitalverluste nicht abzugsfähig. Ein schlechtes Jahr senkt deine Steuerlast also nicht — es senkt nur den Vermögenswert, den du per 31. Dezember deklarierst. Der Rechner weist Verluste deshalb als solche aus, ohne eine Ersparnis zu suggerieren.

Was der Rechner nicht abbildet

Alle Details zur Deklaration stehen im Guide zu Krypto-Steuern in der Schweiz.

10 % Rabatt10 % Rabatt auf CoinTrackingFür die Schweizer Deklaration brauchst du zwei Dinge: den Bestand aller Wallets und Börsen per 31.12. und die Erträge aus Staking als Einkommen. Genau das liefert eine Steuer-Software automatisch — statt Kurse für den Stichtag von Hand zusammenzusuchen.Paketpreis (Starter, 1 Jahr)39,00 €Mit 10 % Rabatt35,10 €Deine Ersparnis3,90 €10 % Rabatt sichernDer Rabatt von 10 % gilt beim Upgrade über unseren Link und wird beim Kauf berücksichtigt. Preise laut Anbieter-Preisseite, Stand 20.08.2026.Werbung · Affiliate-Link

Häufige Fragen

Ist der Krypto-Steuerrechner kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar?

Ja. Der Krypto-Steuerrechner ist kostenlos, benötigt keine Anmeldung und speichert keine Eingaben. Er rechnet direkt in deinem Browser, sodass deine Beträge das Gerät nicht verlassen. Für die Schweiz zeigt er beim Kursgewinn null an — den Vergleich mit Deutschland und Österreich siehst du im selben Durchgang.

Warum zeigt der Rechner 0 CHF an?

Weil Kursgewinne aus beweglichem Privatvermögen in der Schweiz nicht besteuert werden. Das gilt aber nur für den Gewinn selbst. Auf deinen Bestand zahlst du jährlich Vermögenssteuer, und Erträge aus Staking oder Mining sind steuerbares Einkommen — beides bildet dieser Rechner nicht ab.

Muss ich meine Coins trotzdem in der Steuererklärung angeben?

Ja. Steuerfrei heisst nicht deklarationsfrei. Sämtliche Bestände per 31. Dezember gehören ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, bewertet zum offiziellen ESTV-Kurs aus der Kursliste ICTax. Das gilt auch dann, wenn du im ganzen Jahr keine einzige Transaktion gemacht hast.

Wann werde ich zum gewerbsmässigen Händler?

Massgebend ist die Gesamtbetrachtung. Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien der Vorprüfung: Haltedauer mindestens sechs Monate, Transaktionsvolumen höchstens das Fünffache des Bestands zu Jahresbeginn, keine Notwendigkeit der Gewinne für den Lebensunterhalt, keine Fremdfinanzierung und Derivate nur zur Absicherung. Sind alle fünf erfüllt, liegt in der Regel kein gewerbsmässiger Handel vor — garantiert ist das aber nicht.

Kann ich Verluste geltend machen?

Als Privatanleger nein. Weil private Kapitalgewinne steuerfrei sind, sind Kapitalverluste spiegelbildlich nicht abzugsfähig. Ein Verlustjahr senkt lediglich den Vermögenswert, den du per 31.12. deklarierst.

Wie hoch ist die Vermögenssteuer auf Krypto?

Das hängt von Kanton und Gemeinde ab — die Vermögenssteuer ist kantonal geregelt, und die Unterschiede sind erheblich. Massgebend ist dein gesamtes steuerbares Vermögen, nicht nur der Krypto-Anteil — nicht der Krypto-Bestand allein entscheidet über den Satz.

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Quellen

  1. ESTV — Kurslisten (ICTax) — offizielle Steuerwerte per 31.12.
  2. ESTV — Kreisschreiben Nr. 36: Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel — die fünf Kriterien der Vorprüfung
  3. Steuerbuch Kanton Solothurn — zu KS 36 — zur fehlenden Bindungswirkung für Gerichte