Krypto-Steuern in Österreich: der Überblick
Österreich behandelt Kryptowährungen seit der Reform 2022 wie Kapitalvermögen: ein fester Satz, keine Wartezeit, keine Freigrenze. Das klingt strenger als in Deutschland — ist es in manchen Fällen auch, in anderen dagegen deutlich bequemer. Entscheidend sind zwei Daten und eine Frage: wo du verkauft hast.
Auf einen Blick
- Der Satz 27,5 % KESt auf Gewinne — ab dem ersten Euro, ohne Freigrenze.
- Keine Haltefrist Warten bringt nichts. Ob drei Wochen oder acht Jahre gehalten — der Satz bleibt gleich.
- Der Stichtag Vor dem 1. März 2021 gekauft = Altbestand = beim Verkauf steuerfrei.
- Seit 2024 neu Inländische Anbieter behalten die KESt automatisch ein — dann entfällt die Erklärung für diese Einkünfte.
- Krypto gegen Krypto Steuerlich neutral. Erst der Tausch in Euro löst die Steuer aus.
- Verbrauchsfolge Gleitender Durchschnittspreis — nicht FIFO wie in Deutschland.
- Fristen 30. April auf Papier, 30. Juni über FinanzOnline.
Der Stichtag: 1. März 2021
In Österreich zählt nicht, wie lange du hältst, sondern wann du gekauft hast:
| Anschaffung | Einordnung | Beim Verkauf |
|---|---|---|
| bis einschließlich 28.2.2021 | Altbestand | steuerfrei |
| ab dem 1.3.2021 | Neubestand | 27,5 % KESt |
Wer 2019 oder 2020 gekauft hat und heute verkauft, zahlt also nichts — unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausfällt. Das ist die großzügigste Regel im gesamten DACH-Raum, und sie gilt unbefristet weiter.
Altbestand ist nur so viel wert, wie du beweisen kannst
Hier liegt der Punkt, den kaum ein Ratgeber behandelt — obwohl er über sehr viel Geld entscheidet. Steuerfreiheit für Altbestand bekommst du nicht auf Zuruf: Du musst belegen können, wann du gekauft hast.
Als Nachweis taugen:
- Transaktionsexport der Börse mit Datum, Menge und Preis
- Kaufbeleg oder Kontoauszug mit der ursprünglichen Überweisung
- Bei Wallet-Beständen: die Transaktionshistorie der Blockchain zusammen mit dem Beleg des ursprünglichen Kaufs
Und daraus folgt eine dringende praktische Konsequenz. Genau die Börsen, auf denen 2019 und 2020 in Österreich gekauft wurde, sind teilweise verschwunden — Binance hat zum 1. Juli 2026 die EU-Dienste eingestellt. Wer dort noch Zugriff hat oder bei einem anderen Anbieter sitzt, der sich zurückzieht, sollte die vollständige Historie exportieren, bevor das Konto geschlossen wird. Danach ist der Beweis für den Altbestand weg.
27,5 Prozent — und keine Wartezeit
Für Neubestand gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent, wie bei anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Zwei Konsequenzen überraschen alle, die aus dem deutschen Kontext kommen:
- Warten hilft nicht. Es gibt keine Frist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei würden.
- Keine Freigrenze. Auch 50 Euro Gewinn sind steuerpflichtig — in Deutschland wären 1.000 Euro pro Jahr frei.
Der Ausgleich: Der Satz ist planbar und hängt nicht von deinem übrigen Einkommen ab. In Deutschland wird der Gewinn zum persönlichen Steuersatz besteuert, der bis 45 Prozent reichen kann. Wer gut verdient und kurzfristig handelt, fährt in Österreich also günstiger. Wie sich derselbe Verkauf in beiden Ländern auswirkt, zeigt der Krypto-Steuer-Rechner im direkten Vergleich.
Seit 2024: der automatische KESt-Abzug
Das ist die Regel, die den österreichischen Alltag am stärksten verändert hat — und die viele noch nicht kennen. Seit dem 1. Januar 2024 sind inländische Dienstleister, die den Tausch von Kryptowährungen in Euro anbieten, verpflichtet, die Kapitalertragsteuer direkt einzubehalten.
So läuft es ab:
- Du verkaufst Neubestand gegen Euro bei einem inländischen Anbieter.
- Die Plattform zieht die ihr mitgeteilten Anschaffungskosten vom Verkaufspreis ab.
- Vom verbleibenden Gewinn behält sie 27,5 Prozent ein und führt sie ab.
Die Folge heißt Endbesteuerungswirkung: Wurde die KESt einbehalten, müssen diese Einkünfte nicht mehr in die Steuererklärung. Für Anlegerinnen und Anleger, die ausschließlich über einen inländischen Anbieter handeln, kann das Thema damit vollständig erledigt sein — ein Komfort, den es in Deutschland so nicht gibt.
Der Abzug greift allerdings nur für Kunden mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und nur für Neubestand, der gegen Euro verkauft wird. Wie ein konkreter Anbieter das umsetzt — welche Assetklassen er ausnimmt und welche unwiderrufliche Pauschale auf Einzahlungen von außen wartet — steht im Detail unter Bitpanda und die Steuer.
Was der automatische Abzug nicht abdeckt
Und hier beginnt für die meisten die eigentliche Arbeit. Nicht erfasst sind:
| Fall | KESt automatisch? | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Verkauf gegen Euro beim inländischen Anbieter | ja | nichts — endbesteuert |
| Verkauf auf einer ausländischen Börse | nein | selbst erklären |
| Verkauf aus dem eigenen Wallet | nein | selbst erklären |
| Staking-, Lending- und Mining-Erträge | in der Regel nein | als Einkünfte erklären |
| Altbestand | kein Abzug (steuerfrei) | Nachweis bereithalten |
Wer also neben dem heimischen Anbieter noch ein Wallet oder ein Konto bei einer internationalen Börse hat — und das ist die Mehrheit — hat einen gemischten Fall: ein Teil erledigt sich von selbst, der andere landet in der Erklärung. Genau hier entstehen die Fehler.
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Ein fundamentaler Unterschied zu Deutschland: Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere löst in Österreich keine Besteuerung aus. Steuerlich relevant wird erst der Übergang in Euro oder eine andere Fiatwährung sowie der Kauf von Waren und Dienstleistungen.
In Deutschland gilt bereits Bitcoin gegen Ethereum als Veräußerung, realisiert einen Gewinn und startet eine neue Haltefrist. Wer innerhalb des Kryptobereichs umschichtet, schiebt in Österreich die Steuerpflicht also auf — die ursprünglichen Anschaffungskosten bleiben für die spätere Berechnung maßgeblich.
Gleitender Durchschnittspreis statt FIFO
Kaufst du dieselbe Kryptowährung mehrfach, fasst Österreich alle Anschaffungen zu einem gleitenden Durchschnittspreis zusammen. Deutschland arbeitet dagegen mit FIFO, wo die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft gelten.
Praktisch heißt das: Es gibt keine «alten» und «neuen» Tranchen im selben Bestand, deren Reihenfolge sich optimieren ließe. Es zählt der Durchschnitt — was die Rechnung vereinfacht, aber eine lückenlose Erfassung aller Käufe voraussetzt.
Krypto-Einkommen: Staking, Mining, Lending
Erträge aus Staking, Mining und Lending sind keine Veräußerungsgewinne, sondern laufende Einkünfte und werden gesondert behandelt. Der automatische KESt-Abzug greift hier in der Regel nicht — diese Beträge gehören also in die Erklärung, auch wenn du sonst nichts erklären musst.
Fristen
| Abgabeweg | Frist |
|---|---|
| Papierform | 30. April des Folgejahres |
| Elektronisch über FinanzOnline | 30. Juni des Folgejahres |
| Mit steuerlicher Vertretung | verlängert — Termin bei der Kanzlei erfragen |
Ab 2026: DAC8 verändert die Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten ihrer Nutzer; die erste Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen erfolgt bis zum 31. Juli 2027. Danach greift zusätzlich der internationale CARF-Standard.
Für alle, die korrekt erklären, ändert sich nichts. Für alle anderen wird die bisherige Praxis erheblich riskanter — insbesondere bei ausländischen Börsen, die bisher außerhalb des Sichtfelds lagen.
Die häufigsten Fehler
- Annehmen, dass der KESt-Abzug alles erledigt. Er gilt nur für inländische Anbieter und nur für Verkäufe gegen Euro.
- Altbestand ohne Belege. Steuerfreiheit, die du nicht beweisen kannst, ist keine.
- Deutsche Regeln anwenden. Haltefrist und Freigrenze gibt es hier nicht — dafür ist der Coin-Tausch steuerneutral.
- Staking-Erträge vergessen, weil «die Börse zieht ja ab».
- Einzelne Käufe statt Durchschnittspreis rechnen.
Weiter im österreichischen Bereich
Häufige Fragen
Muss ich meine Krypto-Gewinne überhaupt in die Steuererklärung schreiben?
Das kommt darauf an, wo du verkauft hast. Verkaufst du über einen inländischen Dienstleister, behält dieser seit 2024 die KESt automatisch ein — durch die Endbesteuerungswirkung müssen diese Einkünfte dann nicht mehr in die Steuererklärung. Verkäufe über ausländische Börsen oder Transaktionen aus eigenen Wallets erklärst du dagegen selbst.
Wie beweise ich, dass mein Bestand Altbestand ist?
Über die Anschaffungsdaten: Kaufbeleg, Transaktionsexport oder Kontoauszug, aus dem Datum und Menge hervorgehen. Ohne Nachweis droht die Einstufung als Neubestand — und damit 27,5 Prozent auf einen Gewinn, der eigentlich steuerfrei wäre. Wer Bestände aus 2017 bis Anfang 2021 hält, sollte die Belege sichern, solange die damalige Börse noch existiert.
Gibt es eine Freigrenze wie in Deutschland?
Für Neubestand nicht. In Deutschland bleiben Gewinne bis 1.000 Euro pro Jahr innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei; in Österreich fallen die 27,5 Prozent ab dem ersten Euro an. Dafür ist der Satz unabhängig von deinem sonstigen Einkommen — ein Gutverdiener zahlt denselben Prozentsatz wie ein Berufseinsteiger.
Muss ich den Tausch von Bitcoin in Ethereum versteuern?
Nein. In Österreich löst der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere keine Besteuerung aus. Steuerlich relevant wird erst der Tausch in Euro oder eine andere Fiatwährung sowie der Erwerb von Waren und Dienstleistungen. In Deutschland ist das genau umgekehrt.
Was ist der gleitende Durchschnittspreis?
Kaufst du dieselbe Kryptowährung mehrfach, werden alle Anschaffungen zu einem Durchschnittswert zusammengefasst. Anders als bei der deutschen FIFO-Methode gibt es keine einzelnen Tranchen, deren Reihenfolge man optimieren könnte — es zählt der Durchschnitt über alle Käufe.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben sein?
In Papierform bis zum 30. April des Folgejahres, elektronisch über FinanzOnline bis zum 30. Juni. Mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist.
Quellen
- BMF — Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen — Darstellung des Bundesministeriums für Finanzen
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) — Gesetzestexte zum Einkommensteuergesetz
- FinanzOnline — elektronische Abgabe der Steuererklärung