Krypto-Steuern Schweiz 2026: Was du wirklich deklarieren musst

«In der Schweiz ist Krypto steuerfrei» — diesen Satz hörst du in jedem Forum, und er stimmt zur Hälfte. Kursgewinne im Privatvermögen sind tatsächlich steuerfrei. Trotzdem gehören deine Coins jedes Jahr in die Steuererklärung, und es gibt drei Punkte, an denen es für Privatanleger teuer wird.

Auf einen Blick

0 %Kapitalgewinnsteuer im Privatvermögen
31.12.Stichtag für die Bewertung
5Kriterien trennen privat von gewerbsmässig

Die Grundregel: steuerfrei ist nicht dasselbe wie deklarationsfrei

Wer als Privatperson Bitcoin kauft, zwei Jahre liegen lässt und mit Gewinn verkauft, zahlt auf diesen Gewinn keine Steuer. Das ist kein Krypto-Sonderrecht, sondern die allgemeine Schweizer Regel für Kapitalgewinne im Privatvermögen.

Die Verwechslung passiert beim nächsten Schritt. Steuerfrei bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Bestand. Der Bestand ist Vermögen — und Vermögen wird in der Schweiz jährlich besteuert. Deshalb musst du deine Coins deklarieren, selbst wenn du im ganzen Jahr keine einzige Transaktion gemacht hast.

Vermögenssteuer: wie deine Coins bewertet werden

Massgebend ist dein Bestand am 31. Dezember. Bewertet wird zum offiziellen Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus der Kursliste ICTax. Führt die ESTV eine Kryptowährung nicht — was bei kleineren Token häufig vorkommt — verwendest du den Marktwert und hältst fest, woher dieser Wert stammt.

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Kanton und der Gemeinde ab: Die Vermögenssteuer ist kantonal geregelt, und zwischen einem günstigen und einem teuren Kanton liegen erhebliche Unterschiede.

Das Wertschriftenverzeichnis: Schritt für Schritt

  1. Bestände aller Wallets und Börsen per 31.12. erfassen — auch Cold Wallets und Beträge, die auf Börsen liegen.
  2. Für jede Position den ICTax-Kurs per 31.12. nachschlagen und den Wert in CHF berechnen.
  3. Die Positionen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis eintragen.
  4. Erträge aus Staking, Mining oder Lending separat als Einkommen deklarieren.
  5. Belege aufbewahren: Transaktionsübersichten, Wallet-Adressen, Kursnachweise für Token ohne ICTax-Eintrag.
Der häufigste Fehler: Nur die Bestände auf der Hauptbörse zu deklarieren und die kleinen Positionen auf zwei, drei anderen Plattformen zu vergessen. Wer über mehrere Börsen und Wallets verteilt ist, braucht eine vollständige Übersicht — von Hand wird das ab etwa drei Plattformen unzuverlässig.
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Wann Einkommenssteuer greift

Nicht jeder Krypto-Zufluss ist ein Kapitalgewinn. Als Einkommen gelten in der Regel:

Bewertet wird zum Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Die Detailbehandlung — etwa bei DeFi-Konstruktionen — unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb sich bei grösseren Beträgen eine Vorabklärung mit dem kantonalen Steueramt lohnt.

Die gefährliche Grenze: gewerbsmässiger Handel

Der teuerste Fall ist nicht die Vermögenssteuer, sondern die Umqualifizierung: Wer als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt, verliert die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne — die Gewinne werden zu Einkommen, und zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien. Sind sie kumulativ erfüllt, liegt in der Regel kein gewerbsmässiger Handel vor:

#Kriterium
1Die Haltedauer der veräusserten Werte beträgt mindestens sechs Monate.
2Das Transaktionsvolumen pro Kalenderjahr beträgt höchstens das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
3Die Kapitalgewinne sind nicht nötig, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen.
4Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert — oder die steuerbaren Vermögenserträge sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
5Kauf und Verkauf von Derivaten beschränken sich auf die Absicherung eigener Positionen.
Was fast alle Ratgeber weglassen: Das Bundesgericht betrachtet das Kreisschreiben Nr. 36 als Verwaltungsverordnung, die für Gerichte nicht bindend ist. Alle fünf Kriterien zu erfüllen ist also ein starkes Indiz, aber keine Garantie. Entschieden wird am Ende nach der Gesamtbetrachtung des Einzelfalls.

Wer besonders aufpassen sollte

Aktive Trader mit hoher Frequenz, alle, die mit Hebel oder Derivaten arbeiten, und Personen, die ihren Lebensunterhalt teilweise aus Trading-Gewinnen bestreiten. Wer HODLt und ein- bis zweimal im Jahr umschichtet, ist von dieser Grenze weit entfernt.

Verluste: warum du sie nicht abziehen kannst

Die Steuerfreiheit hat eine Kehrseite. Weil private Kapitalgewinne nicht besteuert werden, sind private Kapitalverluste auch nicht abzugsfähig. Ein verlustreiches Jahr senkt deine Steuerlast also nicht — es senkt nur den Vermögenswert, den du per 31.12. deklarierst.

Ein Rechenbeispiel

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Angenommen, du hältst per 31. Dezember 0,4 BTC und 6 ETH und hast im Lauf des Jahres Staking-Rewards im Wert von 900 CHF erhalten:

PositionBehandlungWo in der Steuererklärung
0,4 BTC + 6 ETH per 31.12.Vermögen, bewertet zum ICTax-KursWertschriften- und Guthabenverzeichnis
Staking-Rewards 900 CHFEinkommen im ZuflusszeitpunktEinkommensdeklaration
Kursgewinn aus einem Verkauf im Junisteuerfrei (sofern privat)keine Position
Kursverlust aus einem anderen Verkaufnicht abzugsfähigkeine Position

Ab 2027: CARF verändert die Ausgangslage

Die Schweiz führt den internationalen CARF-Standard ein — den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Konten. Meldende Anbieter übermitteln dann Daten an die Steuerbehörden. Für alle, die sauber deklarieren, ändert sich nichts; für alle anderen wird die bisherige Praxis des Nichtdeklarierens deutlich riskanter.

Die häufigsten Fehler auf einen Blick

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Häufige Fragen

Muss ich meine Kryptowährungen deklarieren, wenn ich nichts verkauft habe?

Ja. Die Deklarationspflicht hängt nicht vom Verkauf ab, sondern vom Bestand. Alles, was du am 31. Dezember hältst, gehört ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis — auch reines HODLen ohne eine einzige Transaktion.

Sind Bitcoin-Gewinne in der Schweiz wirklich steuerfrei?

Kursgewinne im Privatvermögen sind steuerfrei, ja. Steuerfrei heisst aber nicht deklarationsfrei: Du zahlst jährlich Vermögenssteuer auf den Bestand, und Erträge aus Staking oder Mining sind Einkommen. Fällst du unter gewerbsmässigen Handel, entfällt die Steuerfreiheit ganz.

Welchen Kurs muss ich für die Steuererklärung verwenden?

Den offiziellen Kurs der ESTV per 31. Dezember aus der Kursliste ICTax. Führt die ESTV eine Kryptowährung nicht, verwendest du den Marktwert und dokumentierst, woher der Wert stammt.

Kann ich Verluste aus Krypto von der Steuer abziehen?

Als Privatanleger nein. Da Kapitalgewinne steuerfrei sind, sind Kapitalverluste spiegelbildlich nicht abzugsfähig.

Ab wann gelte ich als gewerbsmässiger Händler?

Massgebend ist die Gesamtbetrachtung. Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien: Haltedauer ab sechs Monaten, Transaktionsvolumen höchstens das Fünffache des Bestands zu Jahresbeginn, keine Notwendigkeit der Gewinne für den Lebensunterhalt, keine Fremdfinanzierung und Derivate nur zur Absicherung. Sind alle fünf erfüllt, liegt in der Regel kein gewerbsmässiger Handel vor — eine Garantie ist das aber nicht.

Was ändert sich 2027 mit CARF?

Mit dem CARF-Standard beginnt der automatische Informationsaustausch über Krypto-Konten. Für dich heisst das: Die Steuerbehörde erfährt künftig auch ohne dein Zutun von Beständen bei meldenden Anbietern. Wer sauber deklariert, ändert nichts an seinem Vorgehen.

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Quellen

  1. ESTV — Kurslisten (ICTax) — offizielle Steuerwerte per 31.12.
  2. ESTV — Kreisschreiben Nr. 36: Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel — die fünf Kriterien der Vorprüfung
  3. Steuerbuch Kanton Solothurn — zu KS 36 — zur fehlenden Bindungswirkung für Gerichte
  4. Kanton St. Gallen — Kryptowährungen — kantonale Praxis