Krypto-Haltefrist: Was heute gilt und was geplant ist
Vorweg die Antwort, wegen der die meisten hier landen: Die einjährige Haltefrist gilt unverändert. Wer länger als zwölf Monate hält, verkauft nach heutigem Recht steuerfrei. Es gibt einen Entwurf, das zu ändern, inzwischen sogar mit Stichtag — aber kein Gesetz und keinen Beschluss. Diese Seite trennt beides sauber: erst was gilt, dann was geplant ist, und wo das Verfahren wirklich steht.
Auf einen Blick
- Die kurze Antwort Die Haltefrist gilt unverändert. Kein Gesetz beschlossen, keine Übergangsregel aktiv.
- Was heute zählt Ein Jahr halten — dann ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei.
- Was vorgeschlagen ist Aktien-Modell: pauschale Abgeltungsteuer statt Haltefrist. Ein Vorschlag, kein Gesetz.
- Wo es steht Seit 08.09.2026 ein Referentenentwurf — laut Bericht in der Frühkoordinierung, noch kein Gesetz.
- Der neue Stichtag Nach dem Entwurf bleibt alles bis 31.12.2026 Gekaufte unter den heutigen Regeln.
- Der teuerste Fehler Panikverkauf wegen Schlagzeilen — und dabei die laufende Jahresfrist zerstören.
Was heute gilt
Unverändert seit Jahren und durch keinen Vorschlag außer Kraft gesetzt — § 23 EStG:
| Situation | Steuer heute |
|---|---|
| Verkauf nach mehr als 12 Monaten | steuerfrei, unabhängig von der Höhe |
| Verkauf innerhalb von 12 Monaten, Gewinn bis 1.000 € | steuerfrei über die Freigrenze |
| Verkauf innerhalb von 12 Monaten, Gewinn über 1.000 € | voller Gewinn zum persönlichen Steuersatz |
Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 999 € Gewinn zahlst du nichts, bei 1.001 € versteuerst du den vollen Betrag. Wie das im Einzelfall aussieht, rechnest du im Krypto-Steuerrechner durch — inklusive Countdown bis zum Jahrestag deiner Position.
Eine zweite Frist-Legende hält sich hartnäckig daneben: Staking verlängere die Haltefrist auf zehn Jahre. Auch das stimmt nicht — warum, steht unter Staking und Steuern.
Reform-Ticker
Die belegten Stationen des Verfahrens, in der Reihenfolge, in der sie stattgefunden haben:
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 3. Juli 2026 | Bundesfinanzminister Klingbeil veröffentlicht einen Haushaltsentwurf, der die Abschaffung der Haltefrist vorsieht |
| 6. Juli 2026 | offizielle Vorstellung des Entwurfs |
| Juli 2026 | das Bundeskabinett stimmt dem Haushaltsentwurf zu |
| 8. September 2026 | «Die Welt» berichtet über einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums — mit Stichtag 31.12.2026 und Bestandsschutz für vorher gekaufte Coins |
| 13. September 2026 | Verfahren laut Bericht in der Frühkoordinierung innerhalb der Regierung. Kein Kabinettsbeschluss, kein Bundestagsbeschluss, kein verkündetes Gesetz |
Was genau vorgeschlagen wird
Der Vorschlag folgt dem Aktien-Modell: Krypto-Gewinne würden künftig wie Kapitalerträge behandelt — pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, dafür ohne Haltefrist.
Was in diesem Vorschlag nicht steht, ist mindestens so wichtig wie das, was drinsteht:
- ob bereits gekaufte Kryptowerte Bestandsschutz erhalten
- wie bis zu einem Stichtag entstandene Wertsteigerungen behandelt würden
- welche Regeln für Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag gälten
- ob ein automatischer Steuerabzug wie bei der Bank käme
- ob Bitcoin, Stablecoins und sonstige Token einheitlich behandelt würden
Diese Liste beschreibt den Vorschlag aus dem Haushaltsentwurf vom Juli. Zu zwei Punkten gibt der spätere Referentenentwurf inzwischen Antworten — zum Bestandsschutz und zum automatischen Steuerabzug. Beides steht unten im Abschnitt zum 31. Dezember 2026.
Wer was will
Die Positionen gehen quer durch das Parlament — und weil die Koalition selbst uneins ist, erklärt diese Tabelle besser als jede Prognose, warum seit Juli nichts weiter passiert ist:
| Partei | Position zur Haltefrist | Übergang / Bestandsschutz |
|---|---|---|
| SPD | Abschaffung, Aktien-Modell mit Abgeltungsteuer | im Entwurf nicht geregelt |
| CDU/CSU | verteidigt den Status quo | Bestandsschutz in Aussicht gestellt |
| Grüne | Abschaffung, aber persönlicher Steuersatz statt Pauschale | eigener Entwurf: nur Anschaffungen ab 2026 |
| Die Linke | Kapitalertragsteuer, zusätzlich Wegzugsbesteuerung | lehnt Übergangsphase ab |
| AfD | gegen Abschaffung | — |
| FDP | gegen Abschaffung, will die Freigrenze auf 10.000 € anheben | — |
Der entscheidende Konflikt läuft innerhalb der Regierung: Das Finanzministerium treibt die Reform, die Union bremst und verweist auf den Koalitionsvertrag, der keine Steuererhöhungen vorsieht. Ohne Einigung dort kommt kein Gesetzentwurf zustande.
Bestandsschutz: der Punkt, an dem alles hängt
Neu seit dem 8. September 2026: Der Referentenentwurf, über den «Die Welt» berichtet, sieht nach diesen Angaben genau das zweite Szenario vor — eine Stichtagsregel. Betroffen wären nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden; vorher erworbene Coins blieben unter den bisherigen Regeln, also mit Einjahresfrist und Steuerfreiheit. Das ist die erste konkrete Antwort auf eine Frage, die monatelang offen war — aber es ist ein Berichtsstand, kein Gesetz. Was das praktisch bedeutet, steht im nächsten Abschnitt.
Für jeden, der bereits investiert hat, war das monatelang die einzige wirklich wichtige Frage. Drei Szenarien standen im Raum, mit sehr unterschiedlichen Folgen:
| Szenario | Bedeutung für Altbestände |
|---|---|
| Voller Bestandsschutz | Vor dem Stichtag gekaufte Coins bleiben nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei |
| Stichtagsregel (Modell Grüne) | Nur Anschaffungen ab dem Stichtag fallen unter die neue Regel |
| Kein Bestandsschutz | Auch alte Bestände würden bei künftigem Verkauf besteuert |
Seriös lässt sich weiterhin nur sagen: Entschieden ist es nicht. Der Entwurf zeigt die Richtung, aber wer dir heute verspricht, dein Altbestand sei sicher, geht einen Schritt weiter, als die Faktenlage trägt.
Der 31. Dezember 2026: was aus dem Entwurf praktisch folgt
Wenn der Entwurf so kommt, wird aus einer Nachricht ein Datum im Kalender. Die Logik ist einfach und für einmal wirklich planbar:
| Kaufzeitpunkt | Was nach dem Entwurf gälte |
|---|---|
| bis 31.12.2026 | bisherige Regeln: nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, Freigrenze 1.000 € innerhalb der Frist |
| ab 1.1.2027 | steuerpflichtig unabhängig von der Haltedauer, Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer |
Für einen Gewinn von 10.000 € ist das der Unterschied zwischen 0 € nach einem Jahr Haltedauer und rund 2.637 € Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag — unabhängig davon, wie lange du gehalten hast. Wer ohnehin vorhatte, eine Position aufzubauen, hat damit erstmals einen belastbaren Grund, den Zeitpunkt bewusst zu wählen.
Warum in manchen Überschriften «ab 2028» steht
Seit dem 8. September kursieren zwei Jahreszahlen, und das verwirrt. Beide stimmen, sie meinen nur Verschiedenes. 2027 ist das Jahr, ab dem die neue Regel für Käufe greifen soll — betroffen ist, was ab dem 1. Januar 2027 angeschafft wird. 2028 ist das Jahr, in dem nach Informationen der «Welt» der automatische Steuerabzug durch Krypto-Dienstleister beginnen soll, ähnlich wie Banken heute die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge direkt einbehalten.
Der Stichtag für deinen Bestand verschiebt sich dadurch nicht: Entscheidend bleibt nach allen bisherigen Berichten der 31. Dezember 2026. Die spätere Automatik betrifft nur, wie die Steuer auf neue Käufe eingezogen würde — nicht, ob sie anfällt. Der Referentenentwurf selbst stammt laut diesem Bericht bereits aus der Mitte des Augusts; öffentlich bekannt wurde er am 8. September.
Was die Reform konkret kosten würde
Diese Rechnung fehlt in fast allen Beiträgen zum Thema, dabei ist sie der Grund, warum überhaupt jemand die Debatte verfolgt. Angenommen, du hältst eine Position mit 10.000 € Gewinn seit mehr als einem Jahr:
| Heutiges Recht | Vorgeschlagenes Modell | |
|---|---|---|
| Haltedauer über 1 Jahr | 0 € | rund 2.500 € (25 % zzgl. Soli) |
| Haltedauer 6 Monate, Steuersatz 42 % | 4.200 € | rund 2.500 € |
Modellrechnung auf Basis des vorgeschlagenen Satzes, ohne Kirchensteuer und ohne Bestandsschutz. Kein geltendes Recht.
Die zweite Zeile erklärt, warum die Reform nicht für alle eine Verschlechterung wäre: Langfrist-Anleger verlören, aktive Trader mit hohem Steuersatz gewönnen. Wer heute innerhalb der Frist verkauft und im Spitzensatz liegt, zahlt deutlich mehr als die vorgeschlagene Pauschale. Das ist die Logik hinter dem Aktien-Modell — und der Grund, warum die Debatte nicht einfach «Steuererhöhung gegen Steuersenkung» ist.
Was du jetzt tun kannst — und was nicht
Der teuerste Fehler in dieser Lage ist der Panikverkauf. Wer eine Position innerhalb der Jahresfrist verkauft, weil Schlagzeilen Druck machen, macht einen möglicherweise steuerfreien Gewinn steuerpflichtig — wegen einer Regel, die es noch nicht gibt. Und ein Rückkauf startet die Frist von vorn.
Was dagegen unabhängig vom Ausgang sinnvoll ist:
- Anschaffungsdaten dokumentieren. Sollte je ein Bestandsschutz oder eine Stichtagsregel kommen, wird das Kaufdatum zum entscheidenden Beweis. Wer es nicht belegen kann, verliert den Schutz unabhängig davon, wie das Gesetz ausfällt.
- Historie exportieren, solange die Börsen erreichbar sind — der EWR-Sommer 2026 hat gezeigt, wie schnell Zugänge verschwinden.
- Fristen der laufenden Positionen kennen. Welche Position wird wann ein Jahr alt? Das ist heute schon entscheidungsrelevant, völlig unabhängig von der Reform.
- Bei grösseren Beträgen Beratung einholen. Diese Seite ordnet ein; über deinen Einzelfall entscheidet eine Steuerberatung.
Die Gegenbewegung
Unter ProHaltefrist.de bündelt der Bitcoin-Bundesverband eine Initiative zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist — sie rankt inzwischen selbst prominent in den Suchergebnissen zum Thema. Ob solche Initiativen ein Gesetzgebungsverfahren beeinflussen, lässt sich nicht vorhersagen. Als Quelle für den jeweils aktuellen Stand der Debatte sind sie aber brauchbar, und sie zeigen, dass die Reform politisch keineswegs gesetzt ist.
Wie es weitergeht
Für eine Änderung müssten mehrere Schritte passieren, die alle noch ausstehen: Einigung in der Koalition, ausformulierter Gesetzentwurf, Beratung in Bundestag und Bundesrat, Verkündung — und erst darin stünde, ab wann und für welche Bestände die neue Regel gälte. Solange davon nichts geschehen ist, gilt § 23 EStG in der heutigen Fassung.
Wir aktualisieren den Ticker oben, sobald sich das Verfahren bewegt. Bis dahin bleibt die praktische Empfehlung unverändert: Fristen im Blick behalten, Kaufdaten dokumentieren, nicht auf Schlagzeilen hin handeln. Was bei einem Verkauf innerhalb der Frist gilt, steht unter Krypto-Verluste und in der Anleitung zur Steuererklärung.
Häufige Fragen
Wurde die Krypto-Haltefrist abgeschafft?
Nein. Stand 13. September 2026 gilt die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG unverändert: Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Neu ist, dass die Pläne konkreter werden — am 8. September berichtete «Die Welt» über einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Das Verfahren befindet sich laut diesem Bericht aber erst in der Frühkoordinierung innerhalb der Regierung, Änderungen sind ausdrücklich möglich. Es gibt weder einen Kabinettsbeschluss zu diesem Entwurf noch einen Beschluss des Bundestages. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt geltendes Recht.
Ist Bitcoin nach 12 Monaten steuerfrei?
Nach aktuellem Recht ja. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, fällt der Gewinn nicht unter § 23 EStG und bleibt steuerfrei — unabhängig von der Höhe. Innerhalb des Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro: Bis dahin steuerfrei, einen Euro darüber wird der komplette Gewinn steuerpflichtig.
Was ist mit Bestandsschutz für bereits gekaufte Coins?
Seit dem 8. September 2026 gibt es dazu erstmals eine konkrete Angabe. Der Referentenentwurf, über den «Die Welt» berichtet, sieht nach diesen Informationen eine Stichtagsregel vor: Betroffen wären nur Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, während vorher erworbene Bestände weiter unter die bisherigen Regelungen fielen — also Einjahresfrist und Steuerfreiheit. Das ist die Antwort, auf die viele Anleger monatelang gewartet haben. Sie steht allerdings in einem Entwurf in der Frühkoordinierung, nicht in einem Gesetz, und der vollständige Text war zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht offiziell veröffentlicht.
Was würde sich für mich konkret ändern?
Nach dem vorgeschlagenen Modell würden Krypto-Gewinne wie Aktiengewinne der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — dafür ohne Haltefrist. Bei 10.000 Euro Gewinn aus einer langfristig gehaltenen Position wären das rund 2.637 Euro inklusive Solidaritätszuschlag statt heute null. Für Kurzfrist-Trader mit hohem persönlichen Steuersatz könnte die Reform dagegen günstiger ausfallen als der heutige Zustand.
Ab wann könnte die Änderung gelten?
Nach dem Referentenentwurf, über den am 8. September 2026 berichtet wurde, wären Kryptowerte betroffen, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden. Das ist allerdings eine Absicht, kein Termin: Der Entwurf steckt laut Bericht in der Frühkoordinierung, danach müssten Kabinett, Bundestag und Bundesrat folgen und das Gesetz verkündet werden. Zusätzlich bremst der Koalitionspartner — die Union verweist auf den Koalitionsvertrag, der keine Steuererhöhungen vorsieht. Ohne Einigung in der Koalition passiert nichts, und bis dahin bleibt das heutige Recht in Kraft. Wenn in Überschriften «ab 2028» steht, ist damit laut Bericht der automatische Steuerabzug durch Krypto-Dienstleister gemeint — nicht der Stichtag für deine Käufe.
Sollte ich meine Coins jetzt vorsorglich verkaufen?
Diese Frage kann dir nur eine Steuerberatung für deinen Fall beantworten — wir dürfen und wollen sie nicht ersetzen. Was sich sachlich sagen lässt: Ein Verkauf innerhalb der Jahresfrist macht einen heute möglicherweise steuerfreien Gewinn steuerpflichtig, und eine Rückkauf-Position startet die Frist neu. Wer aus Angst vor einer Regel verkauft, die es noch nicht gibt, zahlt unter Umständen Steuern, die er sonst nie gezahlt hätte.
Gibt es eine Petition gegen die Abschaffung?
Ja. Unter ProHaltefrist.de bündelt der Bitcoin-Bundesverband eine Initiative zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist. Sie rankt inzwischen selbst in den Suchergebnissen zum Thema. Ob und wie stark solche Initiativen das Verfahren beeinflussen, lässt sich nicht vorhersagen — als Informationsquelle über den Stand der Debatte sind sie aber nützlich.
Weiterlesen
Quellen
- Deutschlandfunk — Details zur geplanten Steuer-Reform bei Kryptowerten — Bericht vom 08.09.2026 zum Referentenentwurf, Stichtag 31.12.2026 — geprüft 10.09.2026
- Blocktrainer — Neuer Bericht: Bitcoin-Haltefrist soll ab 2028 fallen — nach Informationen der «Welt»: Steuerabzug ab Januar 2028, Entwurf von Mitte August — geprüft 13.09.2026
- Gesetze im Internet — § 23 EStG — geltendes Recht: Jahresfrist und Freigrenze
- Blockpit — Haltefrist-Debatte: Parteien im Vergleich — Übersicht der Parteipositionen, Stand 21.08.2026
- Blocktrainer — Gesetzentwurf der Grünen zur Haltefrist — zum Entwurf mit Übergangsregel
- ProHaltefrist — Initiative des Bitcoin-Bundesverbands — zur Petition und zum Stand der Debatte